Der von uns betreute Mandant erwarb einen BMW X1 xDrive28i als Neuwagen im Wert von fast 59.000 EUR im Jahr 2011. Nach Angaben des Mandanten funktionierte die Lenkung nicht ordnungsgemäß, das Fahrzeug zog nach links. Außerdem sei die Schaltzeit erheblich verzögert gewesen. Deswegen wollte er eine Rückabwicklung des Vertrags.

Nach Angaben des Mandanten zog das Fahrzeug beim Fahren nach links und das Lenkrad sei nach links versetzt. Weiterhin käme es zu Verzögerungen bei der Schaltzeit, der Leistungsfreigabe und genereller Leistung des Wagens. Darüber hinaus lägen weitere Mängel an Beleuchtung, und Karosserie vor. Auch in mehreren Reparaturversuchen konnten diese Mängel nach Angaben des Mandanten nicht beseitigt werden.

Aus diesem Grund erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Gegenpartei lehnte eine Rückabwicklung des Vertrages ab und bestritt das Vorliegen von Mängeln. Daraufhin wurde Klage eingereicht.

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