Die von uns beratene Mandantin erwarb einen Alfa Romeo Spider im Jahr 2010 als Neuwagen im Wert von über 38.000 EUR. Sie gab an, dass der Dieselpartikelfilter sich ständig bereits nach unter 300 gefahrenen Kilometern regeneriere. Deswegen wolle sie den Vertrag rückabwickeln.
Die Mandantin bemerkte eine sehr häufige Regenerierung des DPF. Dieses mache sich nach ihren Angaben an sprunghaft ansteigendem Spritverbrauch, verminderter Gasannahme sowie laute Auspuffgeräusche bemerkbar. Auch nach mehrfachen Werkstattbesuchen konnte der Mangel nicht behoben werden. Anschließend erklärte unsere Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Beklagte lehnte eine Rückabwicklung ab und bestritt das vorliegen von Mängeln.
Daraufhin wurde Klage erhoben.
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