Der von uns betreute Käufer erwarb einen BMW 750Ld xDrive als Neuwagen zum Kaufpreis von rund 122.000 EUR. Im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages forderte die Niederlassung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,67% des Kaufpreises je gefahrene 1.000 Km. Dies wollte der Käufer nicht akzeptieren. 

Er beauftragte uns mit der außergerichtlichen Vertretung. Anschließend konnten sich die Parteien auf eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,3% pro gefahrene 1.000 km einigen. Zudem nahm die Niederlassung noch eine Verzinsung des vom Käufer eingesetzten Kapitals vor.

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