NotizBlog Autorecht - Fälle
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Der von uns vertretene Käufer eines Fiat Freemont übernahm im Jahr 2014 das Fahrzeug als Neuwagen. Der vereinbarte Kaufpreis betrug ca. 33.000 EUR. Nach seinen Angaben traten Mängel in Form von Fehlfunktionen an der Heizung bzw. der Klimaanlage und am Infotaiment-System uConnect auf. Zusätzlich sollen Schaltaussetzer und nicht nachvollziehbare Schaltvorgänge am Automatikgetriebe festzustellen sein. Nachdem mehrere Nachbesserungsversuche der Verkäuferin erfolglos blieben, wünscht er sich eine Neulieferung des Fahrzeuges.
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Der von uns vertretene Mandant beanstandet bei seinem im Oktober 2013 als Vorführwagen zum Preis von ca. 62.000 EUR im Wege des Leasing erworbenen Mercedes-Benz E350 BlueTEC Limousine Mängel im Bereich der Elektronik und Verarbeitung. Es sollen unnormale Geräusche von den Bremsen und an verschiedenen Stellen im Innenraum festzustellen gewesen sein. Zudem soll es zu sporadischen Ausfällen von diversen Fahrerassistenzsystemen gekommen sein. Nachdem bei mehreren Werkstattaufenthalten in einer Vertragswerkstatt bzw. einer Niederlassung keine Abhilfe geschaffen worden sein soll, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Die Käuferin erwarb im Januar 2014 einen Audi A5 als Gebrauchtwagen zum Preis von 22.500,00 EUR. Anschließend erklärte Sie die Anfechtung wegen arglistier Täuschung. Zur Begründung führte sie an, ihr sei verschwiegen worden, dass der Wagen Unfallbeseitigungsspuren aufweise und über einen nicht unerheblichen Zeitraum gewerblich als Mietfahrzeug genutzt worden sei.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Der Käufer erwarb einen Audi S7 als Gebrauchtwagen für 69.000 EUR. Innerhalb der ersten drei Monate befand sich das Fahrzeug nach seinen Angaben zwanzigmal in Werkstätten. Er beanstandete neben kleineren Mängeln ungewöhnliche Quietschgeräusche und ein metallenes Klappergeräusch der Bremsen. Der Händler habe auf den Hersteller verwiesen. Dieser könne ebenfalls nicht abhelfen.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Im November 2012 erwarb der Käufer einen Mercedes-Benz Viano als Neuwagen für 50.692,81 EUR. Zwei Monate später beanstandete er klappernde Schiebetüren. Diese wurden zunächst neu eingestellt. Er beanstandete das Klappern weiterhin. Der Verkäufer nahm nochmals umfangreichere "Optimierungsarbeiten" am Fahrzeug vor, wobei verschiedene Teile ausgetauscht wurden.
- Von Fabian Frank, RA
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Die Käuferin erwarb am 06.04.2010 einen Audi A4 als Gebrauchtwagen für 22.900 EUR. Den Kaufpreis finanzierte sie mit einem Darlehen. Im November 2013 erklärte sie die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Zur Begründung führte Sie an, die Verkäuferin habe ihr beim Kauf verschwiegen, dass es sich um ein Unfallfahrzeug mit mangelhafter Instandsetzung gehandelt habe.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Im September 2013 erwarb die Käuferin einen Audi Q7 als Gebrauchtwagen für 56.000 EUR. Nach der Übergabe des Fahrzeuges beanstandete sie beim Händler über 25 verschiedene Positionen, darunter verschiedene elektronische Probleme und eine schlechte Verarbeitung der im Fahrzeug verbauten Plastikteile.