NotizBlog Autorecht - Über uns
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Der von uns vertretene Käufer eines Fiat Freemont übernahm im Jahr 2014 das Fahrzeug als Neuwagen. Der vereinbarte Kaufpreis betrug ca. 33.000 EUR. Nach seinen Angaben traten Mängel in Form von Fehlfunktionen an der Heizung bzw. der Klimaanlage und am Infotaiment-System uConnect auf. Zusätzlich sollen Schaltaussetzer und nicht nachvollziehbare Schaltvorgänge am Automatikgetriebe festzustellen sein. Nachdem mehrere Nachbesserungsversuche der Verkäuferin erfolglos blieben, wünscht er sich eine Neulieferung des Fahrzeuges.
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Der von uns vertretene Mandant beanstandet bei seinem im Oktober 2013 als Vorführwagen zum Preis von ca. 62.000 EUR im Wege des Leasing erworbenen Mercedes-Benz E350 BlueTEC Limousine Mängel im Bereich der Elektronik und Verarbeitung. Es sollen unnormale Geräusche von den Bremsen und an verschiedenen Stellen im Innenraum festzustellen gewesen sein. Zudem soll es zu sporadischen Ausfällen von diversen Fahrerassistenzsystemen gekommen sein. Nachdem bei mehreren Werkstattaufenthalten in einer Vertragswerkstatt bzw. einer Niederlassung keine Abhilfe geschaffen worden sein soll, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Die Käuferin erwarb im Januar 2014 einen Audi A5 als Gebrauchtwagen zum Preis von 22.500,00 EUR. Anschließend erklärte Sie die Anfechtung wegen arglistier Täuschung. Zur Begründung führte sie an, ihr sei verschwiegen worden, dass der Wagen Unfallbeseitigungsspuren aufweise und über einen nicht unerheblichen Zeitraum gewerblich als Mietfahrzeug genutzt worden sei.
- Von Mandant aus Berlin
- Kategorie: Mandanten
"Nachdem ich mich wegen meines neuen/gebrauchten Audi A3 lange Zeit mit dem Autohaus herumgeärgert hatte, entschied ich mich dazu, einen Anwalt aufzusuchen. Es sollte aber ein Anwalt sein, der bereits Erfahrungen auf dem Gebiet hat. Somit stieß ich auf die böhm anwaltskanzlei. Bereits im Beratungsgespräch hat Herr Detzner mit mir die Chancen zum Erfolg bzgl. meiner Streitsache besprochen. Zu meiner Überraschung wurde nicht behauptet, dass würde 100%ig klappen, vielmehr erhielt ich eine realistische Einschätzung. Das würde ich durchaus als seriös einschätzen.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Der Käufer erwarb einen Audi S7 als Gebrauchtwagen für 69.000 EUR. Innerhalb der ersten drei Monate befand sich das Fahrzeug nach seinen Angaben zwanzigmal in Werkstätten. Er beanstandete neben kleineren Mängeln ungewöhnliche Quietschgeräusche und ein metallenes Klappergeräusch der Bremsen. Der Händler habe auf den Hersteller verwiesen. Dieser könne ebenfalls nicht abhelfen.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Im November 2012 erwarb der Käufer einen Mercedes-Benz Viano als Neuwagen für 50.692,81 EUR. Zwei Monate später beanstandete er klappernde Schiebetüren. Diese wurden zunächst neu eingestellt. Er beanstandete das Klappern weiterhin. Der Verkäufer nahm nochmals umfangreichere "Optimierungsarbeiten" am Fahrzeug vor, wobei verschiedene Teile ausgetauscht wurden.
- Von Stephan Ahrens, Bremerhaven
- Kategorie: Mandanten
Stephan Ahrens, Bremerhaven: "Ein Traumwagen entwickelte sich leider schnell zum Albtraumwagen. Schwerwiegende Mängel tauchten natürlich (es ist ja leider immer so) erst nach Ablauf der Werks-Garantie und Gewährleistungszeit auf. Durch den kompetenten und schnellen Einsatz von Herrn Detzner wurden sofort die richtigen Wege eingeschlagen und offenbar auch die richtigen Worte gefunden, um den Hersteller letztlich davon zu überzeugen, das Fahrzeug zurückzunehmen und einer Rückabwicklung zuzustimmen.