Rechtsanwalt Thomas Detzner nahm im Oktober 2013 am Interdisziplinären Symposium des ITM – Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und der RWTÜV-Stiftung teil. Unter der Beteiligung von namenhaften Automobilherstellern und führenden Rechtsexperten aus dem Bereich des IT-Rechts wurden zwischen Ökonomen, Juristen und Technikern aktuelle Fragen und der zukünftige Einsatz der Informationstechnologie in Fahrzeugen sowie bei der Infrastruktur erörtert.

Im Ergebnis steht fest, dass die Informationstechnik das Autofahren in der Zukunft immer stärker bestimmen wird. Die Neuentwicklungen betreffen sowohl die Unterhaltungselektronik, Kommunikation und Navigation als auch das Fahren an sich. Die Entwicklung zielt auf den autonomen Einsatz der Fahrzeuge. Hierfür ist eine ständige Kommunikation zwischen den Fahrzeugen untereinander und den umgebenden Infrastruktursystemen erforderlich. Diese Zukunft hat auch schon begonnen. So hat die Europäische Union bereits die Fahrzeughersteller verpflichtet, ab Oktober 2015 in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ein automatisches Notrufsystem, das sogenannte eCall, einzubauen. Dieses System wird Verkehrsunfälle automatisch melden, damit schnell Rettungsmaßnahmen für die Betroffen eingeleitet werden können.

Insgesamt sind mit dieser Entwicklung eine Vielzahl von noch zu lösenden Problemen verbunden. Neben den technischen Herausforderungen sind verschiedene rechtliche Fragestellungen zu klären. Hierzu gehört insbesondere die Verteilung der Haftung unter den Beteiligten, aber aufgrund der ungeheuren Datenflut auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Die Rechtsanwälte der Automobilkanzlei werden die Entwicklungen intensiv weiter verfolgen, um Ihnen auch in Zukunft bei allen rechtlichen Fragen rund um das Automobil kompetent zur Seite zu stehen.

 

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