Diverse

Am 11.09.2014 hielt der Arbeitskreis Verkehrsrecht des Berliner Anwaltsvereins e.V eine Fortbildungsveranstaltung ab. Es referierte Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am BGH a. D über die aktuellen Brennpunkte des Autokaufrechts. Der Referent besprach unter anderem die auch von uns geteilten Entscheidungen des BGH zu der Frage, wann eine Beschaffenheitsvereinbarung unter Privatleuten vorliegt, wo der bedeutsame wie umstrittene Erfüllungsort bei der Nacherfüllung anzusiedeln ist, und wann ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vorliegt.

Rechtsanwalt Thomas Detzner nahm im Oktober 2013 am Interdisziplinären Symposium des ITM – Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und der RWTÜV-Stiftung teil. Unter der Beteiligung von namenhaften Automobilherstellern und führenden Rechtsexperten aus dem Bereich des IT-Rechts wurden zwischen Ökonomen, Juristen und Technikern aktuelle Fragen und der zukünftige Einsatz der Informationstechnologie in Fahrzeugen sowie bei der Infrastruktur erörtert.