Muss ein Fahrzeug repariert werden, fallen oft nicht unerhebliche Kosten für Material und Arbeitsaufwand an. Häufig bieten Autohäuser dem Käufer an, sich an den Materialkosten zu beteiligen. Der Arbeitsaufwand müsse hingegen vom Käufer übernommen werden. Doch wann ist der Verkäufer verpflichtet, die Reparatur für den Käufer kostenlos durchzuführen?

Der Käufer kann vom Verkäufer grundsätzlich verlangen, dass anfängliche Mängel im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Nachbesserung für den Käufer gänzlich kostenlos beseitigt werden. Dies beinhaltet auch die Kosten für den Transport zur Werkstatt und zurück. Etwas anderes gilt dort, wo der Anspruch auf Nachbesserung vertraglich ausgeschlossen wurden, wie z.B häufig beim Privatkauf.

Handelt es sich bei dem Defekt nicht um einen anfänglichen Mangel, oder kommt ein Anspruch auf Nachbesserung aus anderen Gründen nicht mehr in Betracht, etwa weil dieser ausgeschlossen, oder verjährt ist, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Reparatur nicht von einer besonderen (Hersteller-)garantie abgedeckt ist. Dies hängt stark vom Einzelfall und dem Zustand des Fahrzeuges ab.

Will der Käufer die Reparaturkosten vollständig erstattet haben, sollte er dem Verkäufer zuvor nachweislich Gelegenheit gegeben haben, die anfänglichen Mängel selbst zu beseitigen.

Tipp


Experten-Tipp: Muss ein Fahrzeug aufgrund eines anfänglichen Mangels erstmals repariert werden, setzen Sie dem Verkäufer immer auch eine angemessene Frist zur Reparatur.

 

Kommt der Verkäufer dann innerhalb einer angemessen Frist seiner Pflicht zur Reparatur nicht nach, kann der Käufer die Reparatur anderweitig vornehmen lassen und die erforderlichen Kosten hierfür vom Verkäufer erstattet verlangen. Daneben kommt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch der Rücktritt vom Kaufvertrag über das Auto in Betracht.

Bitte bewerten Sie diesen Beitrag
0 von 5 - 0 Bewertungen
Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.