NotizBlog Autorecht
- Von Jakub Kazmierski
- Kategorie: Trends
Laut Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17 liegt ein erheblicher Sachmangel am Fahrzeug vor, wenn bei Übergabe an den Käufer eine - den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierende - Abschalteinrichtung installiert ist. Der Käufer kann in diesem Fall im Rahmen der Gewährleistung eine Ersatzlieferung verlangen.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.04.2015 erneut entschieden, dass die im Gebrauchtwagenhandel weit verbreiteten Klauseln des ZdK (Stand 03/2008) unwirksam sind. Diesmal stützt er die Unwirksamkeit der Klausel nicht wie bisher auf § 309 Nr. 7a/7b BGB, sondern auf § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Die Klausel benachteiligt Käufer unangemessen, weil sie nicht klar und verständlich ist.
Experten-Tipp: Käufer sollten sich vom Verkäufer nicht vorschnell unter Hinweis auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist abwimmeln lassen. Es gibt Umstände, die zu einem späteren Ende der Gewährleistungsfrist führen können!
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Tipps
Der Käufer eines Neufahrzeuges erwartet zumeist, dass ihm die volle Laufzeit der Herstellergarantie zur Verfügung steht. Bei einem EU-Neufahrzueg ist aber Achtsamkeit geboten. Regelmäßig beginnt die Herstellergarantie ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung zu laufen. Da Fahrzeuge vor dem Import nach Deutschland häufig mit einer Tageszulassung im Herkunftsland versehen wurden, beginnt die Garantiezeit schon mit dieser ersten Zulassung. Dem Käufer eines EU-Neufahrzeugs steht damit nach dem Kauf üblicherweise nicht der volle Zeitraum der Herstellergarantie zur Verfügung. Hierzu bestehen Aufklärungspflichten des Verkäufers.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
Der Bundesgerichtshof hat heute in einer Entscheidung zum Gebrauchtwagenkauf geurteilt, dass ein Käufer sofort den Rücktritt erklären kann, wenn sich das Fahrzeug entgegen der vereinbarten Beschaffenheit "TÜV neu" nicht in einem Zustand befindet, der die Erteilung einer TÜV-Plakette rechtfertigt. Im entschiedenen Fall war dies für den Käufer ohne weiteres erkennbar.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Tipps
Muss ein Fahrzeug repariert werden, fallen oft nicht unerhebliche Kosten für Material und Arbeitsaufwand an. Häufig bieten Autohäuser dem Käufer an, sich an den Materialkosten zu beteiligen. Der Arbeitsaufwand müsse hingegen vom Käufer übernommen werden. Doch wann ist der Verkäufer verpflichtet, die Reparatur für den Käufer kostenlos durchzuführen?
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Der von uns vertretene Käufer eines Fiat Freemont übernahm im Jahr 2014 das Fahrzeug als Neuwagen. Der vereinbarte Kaufpreis betrug ca. 33.000 EUR. Nach seinen Angaben traten Mängel in Form von Fehlfunktionen an der Heizung bzw. der Klimaanlage und am Infotaiment-System uConnect auf. Zusätzlich sollen Schaltaussetzer und nicht nachvollziehbare Schaltvorgänge am Automatikgetriebe festzustellen sein. Nachdem mehrere Nachbesserungsversuche der Verkäuferin erfolglos blieben, wünscht er sich eine Neulieferung des Fahrzeuges.
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Der von uns vertretene Mandant beanstandet bei seinem im Oktober 2013 als Vorführwagen zum Preis von ca. 62.000 EUR im Wege des Leasing erworbenen Mercedes-Benz E350 BlueTEC Limousine Mängel im Bereich der Elektronik und Verarbeitung. Es sollen unnormale Geräusche von den Bremsen und an verschiedenen Stellen im Innenraum festzustellen gewesen sein. Zudem soll es zu sporadischen Ausfällen von diversen Fahrerassistenzsystemen gekommen sein. Nachdem bei mehreren Werkstattaufenthalten in einer Vertragswerkstatt bzw. einer Niederlassung keine Abhilfe geschaffen worden sein soll, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.