Falls Sie in einen Autounfall verwickelt sind, sollten Sie die nachfolgend genannten Punkte berücksichtigen. Unsere Checkliste unterscheidet zwischen dem Verhalten unmittelbar am Unfallort und dem anschließenden Verhalten zur Vorbereitung der Unfallregulierung.
Verhalten am Unfallort
- Sicherung der Unfallstelle und gegebenenfalls Erstversorgung der Verletzten.
- Polizei und gegebenenfalls den Rettungswagen rufen.
- Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, möglichst nichts am Unfallort verändern, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden. Sofern etwas bewegt wird, sollte vorher eine Skizze oder Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge angefertigt werden.
- Den mitgeführten Unfallbericht ausfüllen, gegebenenfalls nachfolgendes notieren: Fahrzeugmodell, Kennzeichen, Fahrer (Führerschein zeigen lassen!) und Halter jeweils mit Anschrift und Geburtsdatum, Versicherung, Unfallhergang sowie Ort (Straße, Fahrtrichtung), Zeitpunkt und Witterungsverhältnisse, Zeugen mit Anschrift.
- Fertigen Sie ein Unfallskizze und dokumentieren den entstandenen Schaden an beiden Fahrzeugen mit Fotos
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei auf seine Richtigkeit und korrigieren Sie gegebenenfalls falsche Sachverhalte!
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab! Behalten Sie Ihre Gedanken für sich, wenn Sie glauben Unfallverursacher zu sein!
- Sofern Ihnen die Polizei einen Vorwurf macht, müssen Sie sich keinesfalls äußern. Die Konversation mit dem Unfallgegner und der Polizei übernimmt später Ihr Rechtsanwalt.
Verhalten nach dem Autounfall
Besondere Probleme bei der Unfallregulierung bereiten die Schadensnachweise. Daher ist es wichtig, außer dem korrekten Verhalten vor Ort, auch bei der weiteren Unfallregulierung verschiedene Punkte zu beachten:
- Kontaktieren Sie zunächst Ihren Rechtsanwalt! Dieser wird sich um die gesamte Abwicklung des Schadensfalls kümmern. Regelmäßig bieten auch die gegnerischen Haftpflichtversicherungen ein Schadensmanagement an. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass die Versicherungen aufgrund der Vielzahl der Unfälle bestrebt sind, den zu regulierenden Schaden entsprechend klein zu halten. Es empfiehlt sich daher die Beauftragung eins Rechtsanwaltes, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und bestrebt ist, den Ihnen entstandenen Schaden vollumfänglich und ungekürzt durchzusetzen. Zudem werden die Kosten Ihres Anwaltes regelmäßig ebenfalls von der Versicherung als Schadensposition erstattet.
- Der an Ihrem Fahrzeug entstandene Schaden sollte zudem von einem Sachverständigen begutachtet werden! Ein solches Gutachten gibt zum einen Klarheit über die Höhe des entstandenen Schadens, zum anderen werden die Schäden für den Fall einer späteren Auseinandersetzung dokumentiert. Auch diese Gutachterkosten werden im Grundsatz entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet, sofern der festzustellende Schaden einen Wert von ca. 700 EUR übersteigt.
- Sofern Sie bei dem Unfallereignis einen Personenschaden erlitten haben, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen und sich die eingetretenen Verletzungen (Art und Umfang) attestieren lassen, da dies die Voraussetzung für die etwaige spätere Geltendmachung des Schmerzensgeldes darstellt. Haben Sie, bedingt durch den Verkehrsunfall, Ausgaben wie Zuzahlungen zu Medikamenten, Praxisgebühren, Abschleppkosten, Abmeldegebühren usw. sollten Sie sich diese immer quittieren lassen und die Belege aufbewahren. Diese dienen später zum Nachweis des Ihnen entstanden Schadens.
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