AutorechtAutorecht / Verkehrsrecht stellt eine Querschnittsmaterie dar. Es bezeichnet die Zusammenfassung derjenigen Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit Autos von Bedeutung sind. Die Begriffe Autorecht und Verkehrsrecht können synonym verwendet werden. Einen Schwerpunkt im Autorecht bilden die Themen um den Autokaufvertrag, insbesondere die Gewährleistung beim Autokauf (z.B. Rücktritt / Wandlung). Daneben gehören zum Autorecht Fragen der Autofinanzierung (Leasing und Darlehen) und die Schadensregulierung durch Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen. Schließlich gehören auch Verkehrsdelikte zum Autorecht.

Gewährleistung beim Autokauf

AutokaufBeim Autokauf kommt es immer wieder dazu, dass ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft wird. In diesen Fällen regelt das Autorecht Einzelheiten zur (Sachmängel-) Gewährleistung. Dem Käufer stehen verschiedene Gewährleistungsrechte zu. Ein zentrales und wichtiges Gewährleistungsrecht ist der Rücktritt vom Kaufvertrag (früher: Wandlung). Soweit es im Anschluss an den Rücktritt zur Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt, müssen die Vertragspartner gegenseitig die Nutzenvorteile am Fahrzeug und Kaufpreis ausgleichen. Bei der Abwicklung ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass Verkäufer bei der Abrechnung den Autokäufer entgegen der geltenden Rechtslage und abweichend von der Rechtsprechung deutlich benachteiligen.

Tipp


Experten-Tipp: Die Beteiligten sollten bevor Sie Gewährleistungsrechte geltend machen alle (!) ihre Rechte sowie die üblichen Konditionen kennen und dann die im Einzelfall optimal geeigneten Rechte zu den maximalen Konditionen durchsetzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben!


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Autokauf und Anfechtung

AutokaufEinzelheiten zum Abschluss und der Wirksamkeit von Autokaufverträgen gehören ebenfalls zum Autorecht, hier genauer: Autokaufrecht. Von besonderer Bedeutung ist insoweit die Anfechtung von Autokaufverträgen, z.B. wegen arglistiger Täuschung durch den Verkäufer. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob Gewährleistungsrechte existieren. Insoweit kann die Anfechtung eines Autokaufvertrages in denjenigen Fällen weiterhelfen, in denen die Gewährleistungsfrist abgelaufen oder die Gewährleistung insgesamt ausgeschlossen ist.

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Tipp


Experten-Tipp: Falls keine Gewährleistungsrechte (mehr) bestehen, sollte in geeigneten Fällen die Anfechtung des Autokaufvertrages geprüft werden.


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Autofinanzierung: Leasingvertrag und Darlehensvertrag

AutofinanzierungAutokäufe werden oftmals vollständig oder teilweise finanziert. Als Finanzierungsinstrumente stehen der Darlehensvertrag und der Leasingvertrag zur Verfügung. Diese besonderen Finanzierungsformen gehören ebenfalls zum Autorecht. Besondere Problemkonstellationen können auftreten, wenn die Finanzierungsverträge vorzeitig beendet werden, z.B. nach Unfällen oder bei Zahlungsverzug. Daneben bedürfen Finanzierungsverträge gerade im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Kaufverträgen einer erhöhten Aufmerksamkeit. Kauf- und Finanzierungsvertrag sind hier von starken gegenseitigen Wechselwirkungen geprägt. Bei Verbrauchern sieht der Gesetzgeber sogar besondere Regelungen des so genannten verbundenen Vertrages vor. Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag sollten in solchen Fällen immer gemeinsam geprüft und die jeweils erforderlichen Schritte aufeinander abgestimmt werden.

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Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen

AutofinanzierungVerkehrsunfälle führen regelmäßig zu Schäden am eigenen und am fremden Auto. Insoweit sind im Autorecht / Verkehrsrecht haftungsrechtliche Fragen zu klären, ggf. auch unter Einbeziehung von versicherungsrechtlichen Besonderheiten. Als Schadensformen können grundsätzlich Sachschäden und Personenschäden unterschieden werden. In beiden Fällen muss der Unfall- / Schadensverursacher Schadenersatz an den Geschädigten leisten, z.B. für die Reparatur des Fahrzeugs, die Anmietung eines Ersatzwagens und für die ärztliche Behandlungskosten der verletzten Personen. Zusätzlich kommt bei Personenschäden - abhängig vom Grad der Verletzung - die Zahlung von Schmerzensgeld in Betracht. Die Rechtsprechung zum Verkehrsrecht macht hier teilweise sehr genaue Vorgaben.

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Verkehrsdelikte: Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsrecht OWiStraßenverkehrsgesetz bzw. die Straßenverkehrsordnung sanktionieren Verkehrsdelikte. Teilweise sind die Delikte im Verkehrsrecht als Straftat, teilweise als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet. Kleinere "Verkehrssünden" werden im Verkehrsrecht als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Hierzu gehören etwa falsches Parken oder leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Verkehrsdelikte mit größerem Gewicht werden als Straftaten verfolgt. Beispiele sind die Fahrerflucht, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, und verschiedene Trunkenheitsfahrten. Als Sanktionen für Verkehrsdelikte kommen Geldstrafen, Bußgelder, Freiheitsstrafen sowie spezielle Nebenfolgen in Betracht. Zu nennen ist insbesondere ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

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