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Gewährleistung beim Autokauf
Die Gewährleistung beim Autokauf beinhaltet mit der Nacherfüllung, Rücktritt / Wandlung, Minderung, Schadenersatz und dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen verschiedene Rechte, die dem Käufer eines mangelhaften Autos zustehen. Der Käufer kann dabei das ihm günstige Gewährleistungsrecht individuell wählen und teilweise auch mit anderen Rechten kombinieren. Garantien können Gewährleistungsrechte ggf. ergänzen. Gewährleistungsfristen begrenzen die Gewährleistungsrechte zeitlich. Sie sind im Einzelfall allerdings oftmals deutlich länger, als eigentlich erwartet.
Arglistige Täuschung beim Autokauf
Eine arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung des Autokaufvertrages und kann damit zur Rückabwicklung des Autokaufvertrages führen. Bei der arglistigen Täuschung handelt es sich in der Praxis des Autorechts um den wichtigsten Anfechtungsgrund. Eine Vielzahl von Verhaltensweisen können sich als arglistige Täuschung darstellen und kommen insoweit als Anfechtungsgrund in Betracht. Besonders praxisrelevante Anfechtungsgründe sind die Zusicherung nicht vorhandener Fahrzeugeigenschaften, z.B. die falsche Behauptung, das Fahrzeug sei unfallfrei.
Wandlung Neuwagen: Rechte und Pflichten
Es wäre verfehlt, Mängel nur bei älteren Autos zu erwarten. Gerade die Wandlung von Neuwagen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ein Grund dafür ist die ständig zunehmende technische Komplexität der Fahrzeuge. Insbesondere die Elektronik der Fahrzeuge bzw. die zunehmende Computerisierung führt zu einer Vielzahl von Mängeln, die oftmals die oben genannten Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag erfüllen. Im Ergebnis ist es oft mit Erfolg möglich, das Auto zu wandeln und die Rückabwicklung des Autokaufs durchzusetzen.
Unterschied von Garantie und Gewährleistung
Die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" werden umgangssprachlich häufig synonym verwandt. Tatsächlich bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und geregelt. Sie kann ggf. vertraglich modifiziert werden. Garantien sind vertragliche (Zusatz-) Leistungen, die immer gesondert vereinbart werden müssen.
Aus dem Blog zum Autorecht:
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Abschalteinrichtung ist ein Sachmangel; Neulieferung trotz Modellwechsel
Jakub Kazmierski
12.03.2019
Laut Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17 liegt ein erheblicher Sachmangel am Fahrzeug vor, wenn bei Übergabe an den Käufer eine - den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierende -...
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BGH: AGB-Klausel zur Gewährleistungsfrist im Gebrauchtwagenhandel unwirksam
Fabian Frank, RA
02.06.2015
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.04.2015 erneut entschieden, dass die im Gebrauchtwagenhandel weit verbreiteten Klauseln des ZdK (Stand 03/2008) unwirksam sind. Diesmal stützt er die Unwirksamkeit der Klausel nicht wie bisher auf § 309...
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Herstellergarantie bei EU-Neufahrzeugen
Thomas Detzner, RA
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Der Käufer eines Neufahrzeuges erwartet zumeist, dass ihm die volle Laufzeit der Herstellergarantie zur Verfügung steht. Bei einem EU-Neufahrzueg ist aber Achtsamkeit geboten. Regelmäßig beginnt die Herstellergarantie ab dem Zeitpunkt der...